Wie wählen wir 2013? Veröffentlichte und unveröffentlichte Beiträge zur Reform des Wahlrechts in Bund und Land.

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Münster

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ZLB: R 595/612

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RE

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Abstract

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 25. Juni 2012 darf es 2013 nur mehr 15 Überhangmandate geben. Ab dem 16. wäre die Wahl ungültig. Das Gericht in Karlsruhe hat aber auch die sog. negative Stimmenmacht verworfen, die durch das Stimmensplitting entsteht. Das bisherige Wahlgesetz ist also "Schnee von gestern". Der Bundestag muss deshalb rasch ein neues Gesetz verabschieden, und zwar ohne Mandatsüberhang und ohne negative Stimmenmacht, und das heißt ohne Stimmensplitting.

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II, 186 S.

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Politik und Partizipation; 7