Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Herford/Minden-Lübbecke.

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1987

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SEBI: 88/3079-4

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Zusammenfassung

Aufgabe der Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für eine den Grundsätzen der Raumordnung entsprechende Landesentwicklung (Pargr. 1 Abs. 1 Landesplanungsgesetz). Die Dokumentation zählt zunächst die Rechtsgrundlagen auf, die bei der Erarbeitung und Aufstellung eines Gebietsentwicklungsplanes zu beachten sind beim Planungsgebiet des Kreises Herford und Minden-Lübbecke. Sodann wird anhand von Orientierungswerten die Bevölkerungsentwicklung untersucht. Ziel der Arbeit ist es im gesamten Planungsgebiet auf eine Sicherung der Arbeitsplätze sowie Verbesserung des Arbeitsplatzangebots hinzuwirken. Hierzu ist z. B. die Verbesserung des Verkehrssystems erforderlich. Ein weiteres Ziel der Landesplanung ist es, die Daseinsfunktionen (z. B. Wohnen) bedarfsentsprechend zu erfüllen. Dazu ist erforderlich, daß die siedlungsstrukturelle Leistungsfähigkeit des Planungsgebietes entsprechend den Entwicklungszielen ausgeschöpft wird. Ein weiteres Ziel ist es u. a. das Verkehrsnetz so auszubauen und zu gestalten, daß der durch die räumlich-funktionale Arbeitsteilung notwendige Leistungsaustausch zwischen den Teilräumen des Planungsgebietes und im Gefüge des zentralörtlichen Versorgungssystems gewährleistet ist. Ein weiteres Ziel ist die Gestaltung des Naturraums. Die Arbeit ist durch zahlreiches Kartenmaterial untergliedert. gzi/difu

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Detmold: (1987), 181 S., Kt.; Abb.; Tab.

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