Der Schutz von Unternehmensdaten bei wasserbehördlichen Entscheidungen.

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Heidelberg

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160
BBR: Z 500
TIB: ZB 3623

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Abstract

Die Frage nach dem Schutz von Unternehmensdaten stellt sich im Wasserrecht wie auch im sonstigen Umweltrecht in der Regel auf drei verschiedenen Stufen: bei der - unmittelbaren oder mittelbaren - Pflicht zur Erhebung von Umweltinformationen, bei der Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung und bei (individuellen) Ansprüchen auf Zugang zu Umweltinformationen. Daher enthalten die meisten EU-Umweltrichtlinien Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Etwas anderes gilt hingegen für die Wasserrahmenrichtlinie, die daher einer grundrechtskonformen Auslegung bedarf. Vor diesem Hintergrund geht der Beitrag im weiteren der Frage nach, wie der ökologische Informationsbedarf auf der einen Seite und die wirtschaftlichen Schutzinteressen auf der anderen Seite bei typischen wasserrechtlichen Konfliktlagen zu einem sachgerechten Ausgleich gebracht werden können.

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Natur und Recht

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Nr. 8

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S. 513-519

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