Zur Problematik der Grenzziehung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Als allgemeine Richtschnur für die Grenzziehung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung kann, insbesondere auch im Hinblick auf "kommunikative Nutzungsformen" an der Straße, gelten, dass straßenrechtliche Begriffe wie "Verkehr" und "Gemeingebrauch" nicht lediglich aus wegerechtlicher bzw. verkehrsrechtlicher Sicht im Sinne eines bloßen Sichfortbewegens und Stehenbleibens zu interpretieren sind. Andererseits dürften die Grenzen des Gemeingebrauchs dann überschritten werden, wenn Verhalttensweisen das Weiterkommen anderer Verkehrsteilnehmer erheblich beeinträchtigen und vielleicht auch beeinträchtigen sollen. bm
Description
Keywords
Recht, Verkehr, Straßenrecht, Widmung, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Definition, Beispiel, Rechtsprechung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Deutsches Verwaltungsblatt 95(1980)Nr.23, S.977-980, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Recht, Verkehr, Straßenrecht, Widmung, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Definition, Beispiel, Rechtsprechung