Zur Problematik der Grenzziehung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Abstract

Als allgemeine Richtschnur für die Grenzziehung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung kann, insbesondere auch im Hinblick auf "kommunikative Nutzungsformen" an der Straße, gelten, dass straßenrechtliche Begriffe wie "Verkehr" und "Gemeingebrauch" nicht lediglich aus wegerechtlicher bzw. verkehrsrechtlicher Sicht im Sinne eines bloßen Sichfortbewegens und Stehenbleibens zu interpretieren sind. Andererseits dürften die Grenzen des Gemeingebrauchs dann überschritten werden, wenn Verhalttensweisen das Weiterkommen anderer Verkehrsteilnehmer erheblich beeinträchtigen und vielleicht auch beeinträchtigen sollen. bm

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Recht, Verkehr, Straßenrecht, Widmung, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Definition, Beispiel, Rechtsprechung

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Deutsches Verwaltungsblatt 95(1980)Nr.23, S.977-980, Lit.

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Recht, Verkehr, Straßenrecht, Widmung, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Definition, Beispiel, Rechtsprechung

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