Umweltpflichtigkeit der öffentlichen Verwaltung.

v. Decker
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v. Decker

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Heidelberg

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ZLB: 93/2614

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DI
S

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Abstract

Der Autor behandelt zum einem die Rechtsstellung der umweltbeeinträchtigenden Verwaltungsstelle (ob diese wie ein Privater zu behandeln ist oder ob hier Einschränkungen vorzunehmen sind) und zum anderen das Verhältnis zwischen dieser Verwaltungsstelle und der Umweltbehörde.Beide Stellen gehören zur öffentlichen Verwaltung, die einen Allgemeinwohlauftrag zu erfüllen verpflichtet ist.Daher kann es zu Konflikten zwischen dem Allgemeinwohlgut Umwelt (Umweltbehörde) und einem anderen durch die Tätigkeit einer Verwaltung zu schützenden Allgemeinwohlgut kommen.Beispiele dafür sind die Tiefflugmanöver der Bundeswehr (Sonder- Erlaubnis zum Zwecke der Landesverteidigung), der Betrieb von Heizungsanlagen in Verwaltungsgebäuden, die Rüstungsaltlasten sowie die Ver- und Entsorgungsanlagen.Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß eine Freistellung der Verwaltung von ihrer Umweltpflichtigkeit nur in sehr engen Grenzen in Betracht kommt. rebo/difu

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XVII, 220 S.

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Umwelt- und Technikrecht; 18