BGB § 564 b. Zulässige Vermieterkündigung nach Vermietung einer Sozialwohnung an Nichtberechtigten. OLG Hamm, Rechtsentscheid v.14.7.1982 - 4 REMiet 4/82.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Ist eine Sozialwohnung an einen Nichtberechtigten im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes vermietet worden, ohne dass ein konkreter Anhalt für die Annahme besteht, der Vermieter habe bei Vertragsschluss die fehlende Berechtigung des Mieters gekannt, so besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung dieses Mietverhältnisses (§ 564 b Abs. 1 BGB), wenn später die zuständige Behörde die Kündigung verlangt und dem Vermieter andernfalls erhebliche wirtschaftliche Nachteile wegen Verstoßes gegen das Wohnungsbindungsgesetz androht. Der Rechtsentscheid stützt sich auf folgende §§: 134, 564 b BGB, 4, 5 und 25 WoBindG. -y-
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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Sozialwohnung, Kündigung, Wohnungsbindungsgesetz, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, Mietvertrag, OLG-Urteil
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 35(1982)Nr.45, S.2563-2564, Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Sozialwohnung, Kündigung, Wohnungsbindungsgesetz, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, Mietvertrag, OLG-Urteil