GG Art.14. Teilweise Verfassungswidrigkeit des geltenden Kleingartenrechts. BVerfG, Beschluß vom 12. 6.1979 - 1 BvL 19/76, ergangen auf Vorlagebeschluß des VGH München.

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1980

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung von Regelungen i.S. des Art. 14 I 2 GG sind Änderungen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Der weitgehende Ausschluss der Kündigungsbefugnis privater Verpächter von Kleingartenland ist im Rahmen des Regelungssystems des geltenden Kleingartenrechts (Ausschluss befristeter Verträge, Preisbindung) mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Der im Kleingartenrecht angeordnete Vorbehalt behördlicher Genehmigung für die Kündigung von Kleingartenpachtverträgen entspricht nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen des Grundgesetzes. -y-

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33(1980)Nr.18, S.985-990, Lit.

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