Landumlegung und Landschaftsplanung.
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SEBI: Zs 2586-4
BBR: Z 2513
IRB: Z 900
IFL: I 4087
BBR: Z 2513
IRB: Z 900
IFL: I 4087
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Abstract
1. Die Landumlegung als Maßnahme der Nutzungsplanung. Die Landumlegung in ihrer ursprünglichen Form der Güterzusammenlegung hat im Verlauf der Zeit ihre vorwiegend landwirtschaftliche Zielsetzung verloren und ist zum Instrument der Planung im öffentlichen Interesse geworden. 2. Die Landschaftsplanung als Voraussetzung der Landumlegung. ''Umfassende und vor allem konfliktfreie räumliche Ordnung setzt voraus, daß die Umweltplanung als Bestandteil und Voraussetzung der Gesamtplanung in die Nutzungsplanung integriert wird.'' Die Konflikte zwischen Raum- und Umweltplanung müssen erkannt und die notwendigen Schritte für die Konfliktlösung im Rahmen der Nutzungsplanung unternommen werden. 3. Durchführung der Landschaftsplanung mit der Landumlegung. Erörtert wird die landwirtschaftliche Güterzusammenlegung - eine Maßnahme der Landschaftsplanung und die Landschaftsplanung in der Gesamtumlegung.
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Landschaftsplanung, Umweltplanung
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DISP, Zürich (1976), 42, S. 39-43
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Landschaftsplanung, Umweltplanung