Tierversuche im Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Zugleich ein Beitrag zum bremischen Staatsrecht.

Mohr Siebeck
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Tübingen

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ZLB: Zs 1942-Beih.16.2006

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GU
RE

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Abstract

Die Untersuchung ist durch Fragen der Universität Bremen veranlasst, die sich im Zusammenhang mit der Genehmigung von Tierversuchen an Primaten im Verhältnis zur Genehmigungsbehörde stellen. In diesem Zusammenhang geht es um die Interpretation der Genehmigungsvorschriften des Tierschutzgesetzes, um die Frage der Gesetzgebungskompetenz für eine beabsichtigte Einführung einer Verbandsklage im Tierversuchsrecht kraft Landesrechts und eine mittelbare Einwirkung auf Themen und Methodenwahl universitärer Forschung. Die Bremische Bürgerschaft hält die Frage der Tierversuche an Primaten für eine wichtige politische Frage. An dieser Nahtstelle besteht juristischer Klärungsbedarf. Es geht um die konkrete, am bremischen Landesverfassungsrecht auszurichtende Frage, welche Informationsrechte die Exekutive in welchem Zeitraum in Bezug auf zu treffende oder getroffene Verwaltungsentscheidungen hat. Zunächst wird der Textbefund erhoben. Der beinhaltet auch Besonderheiten des bremischen Rechts. Im Anschluss ist dieser Textbefund auf das verfassungsrechtlich richtige Verständnis vor dem Hintergrund der bremischen Verfassung zu erschließen und zu überprüfen, ob die Homogenitätsanforderungen des Bundesverfassungsrechts das Verständnis des Bremischen Landesverfassungsrechts bundesverfassungskonform mitprägen. sg/difu

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VIII, 129 S.

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Wissenschaftsrecht; Beih. 16