Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in NRW. "Verortung" des Einheitlichen Ansprechpartners.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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DE

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Köln

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ZLB: 4-Zs 2851

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Abstract

Die 2006 beschlossene Dienstleistungsrichtlinie (DLR) der Europäischen Union (EU) muss bis Ende 2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Unter anderem sieht die DLR vor, dass die Mitgliedstaaten für ausländische Dienstleistungserbringer einheitliche Ansprechpartner (EA) einrichten, über die sie alle mit der Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit verbundenen Verfahren abwickeln können. Dies betrifft beispielsweise die Verfahren zur Gewerbeanmeldung, den Antrag auf Baugenehmigung oder den Eintrag in die Handwerksrolle. Die DLR erfordert außerdem, dass Verfahren und Formalitäten online abgewickelt werden müssen. Bei der nationalen Umsetzung in Deutschland liegt die Kompetenz zur Einrichtung der EA bei den Ländern. Da ein erhebliches Interesse daran besteht, die Regelungen möglichst in allen Bundesländern vergleichbar zu gestalten, erarbeit derzeit ein Bund-Länder-Ausschuss gemeinsame Eckpunkte. Vor dem Hintergrund ihrer Aktivitäten in der Wirtschaftsförderung und der Standortsicherung haben sich insbesondere die deutschen Kommunen dafür eingesetzt, EA zu werden. In Nordrhein-Westfalen hat sich die Landesregierung noch nicht auf eine Verortung der EA festgelegt. Es wurde vereinbart, zunächst an typischen Fallkonstellationen in Form eines Planspiels/einer Prozessanalyse zu untersuchen, zu welchen Auswirkungen eine Zuständigkeitsübertragung auf die Kommunen, auf die Kammern oder auf eine gemeinsame Organisationsform führen würde. difu

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 12

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S. 307-309

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