Europäisches Gemeinschaftsrecht im Verhältnis zum deutschen Städtebaurecht. Instrumente und Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft für Städtebauplanung und Städtebauförderung.

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Selbstverl.

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DE

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Münster

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ZLB: 94/3911
BBR: A 12 439

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Zusammenfassung

Auch wenn die Begriffe "Städtebau" oder "Stadtentwicklung" in den Europäischen Verträgen nicht genannt werden, so hat sich doch in der EG eine gemeinschaftliche Städtebaupolitik entwickelt. Dies ergibt zwei Hauptprobleme: Zum einen ist fraglich, welche gemeinschaftsrechtlichen Instrumente zur Beeinfussung des Städtebaus und des nationalen Städtebaurechts schon existieren bzw. für die Zukunft geplant sind. Als europarechtliche Instrumente mit Auswirkungen auf den Städtebau werden Regelungen zum Umweltschutz und zur Regionalpolitik untersucht. Zum anderen ist nach dem Inkrafttreten desMaastrichter Vertrages und nach dem sogenannten "Maastricht- Urteil" des Bundesverfassungsgerichts eine deutliche Grenzziehung zwischen bloßer Vertragsauslegung und einer in der Souveränität der Mitgliedstaaten liegenden Vertragsänderung oder -ergänzung erforderlich; es stellt sich also die Frage nach den Kompetenzen der EG im Städtebaurecht. Eine solche Kompetenz besteht nur da, wo die städtebaulichen Ziele besser auf gemeinschaftlicher Ebene erreicht werden können. lil/difu

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XIV, 243 S.

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 158