Baurechtsbehörde hat Gemeinde auf formellen Mangel einer Veränderungssperre hinzuweisen und Gelegenheit zur Beseitigung zu geben.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Bandtitel
Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
Dokumenttyp
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Autor:innen
Zusammenfassung
Wegen einer beantragten Genehmigung für eine Nutzungsänderung leitete eine Gemeinde eine Planungsänderung ein, um diese ihr unerwünschte Nutzung zu verhindern. Sie fasste einen Planaufstellungsbeschluss mit dem Ziel "Ausschluss von Spielhallenbetrieben" und erließ eine entsprechende Veränderungssperre. Der BGH fällte am 25. März 2004 dazu folgendes Urteil: Steht ein Baugenehmigungsantrag in Widerspruch zu einer nachträglich beschlossenen Veränderungssperre, so hat die Bauaufsichtsbehörde, wenn sie einen formellen Mangel der Sperre feststellt, der Gemeinde vor der Entscheidung Gelegenheit zu geben, diesen zu beheben. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 13
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Seiten
S. 440-441