Die vertragswidrig nicht ausgeführten Instandsetzungsarbeiten. Ein alltägliches Problem des Mietrechts.
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1979
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SEBI: 80/3031
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Zusammenfassung
Gegenstand der mietrechtlichen Arbeit sind die Rechtsprobleme, die sich ergeben, wenn der Mieter bei seinem Auszug Instandsetzungsarbeiten nicht ausführt. Der Autor stellt dar, daß beim Abschluß eines Mietvertrages fast immer durch Klauseln die Pflicht zur Ausführung von Instandsetzungsarbeiten auf den Mieter übertragen wird. Insoweit werden die mieterfreundlichen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 536, 548 BGB) außer Kraft gesetzt. Beispiele für derartige Klauseln in Mietvertragsformularen Kieler Vermieter finden sich im Anhang der Arbeit. Zwei Situationen sind für den Autor denkbar: Entweder führt der neue Mieter die nötigen Instandsetzungsarbeiten durch; hier wird neben seinen Ansprüchen auch ein Schadenersatzanspruch des Vermieters sehr differenzierend erörtert. Oder der Vermieter setzt selbst instand; in diesem Falle spricht ihm der Autor eine Rückforderung nach §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB als Kostenersatz für berechtigte Aufwendungen zu. chb/difu
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Kiel: (1979), 380 S., Lit.