Das rechtliche Gehör im Gesetzgebungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Verbände.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 70/781
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Ein nicht mehr hinwegzudenkender Bestandteil der Verfassungswirklichkeit ist das vielfältige Einwirken von Interessenverbänden auf das Entstehen von Gesetzen. Abgesehen von Einzelregelungen wie z. B. PAR. 94 Bundesbeamtengesetz (Beteiligung der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften) gibt es jedoch keinen gesetzlich normierten Anspruch der Verbände auf Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren. Nach Ansicht des Verfassers läßt sich ein solcher Anspruch aber aus dem Prinzip des rechtlichen Gehörs herleiten, das Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips ist. Dieses Prinzip des rechtlichen Gehörs gilt überall, wo staatliche Machtfülle ausgeübt wird, so auch im Gesetzgebungsverfahren. Im Gesetzgebungsverfahren machen die Verbände, soweit sie nicht selbst unmittelbar betroffen sind, das rechtliche Gehör für die an sich berechtigten Einzelpersonen geltend.
Description
Keywords
Interessenverband, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Verband, Recht, Verwaltung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Würzburg: (1969), XVI, 149 S., Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Interessenverband, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Verband, Recht, Verwaltung