Die drei Baunutzungsverordnungen 1962, 1968 und 1977. Hauptanliegen, Unterschiede und Anwendungsbereiche.

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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47

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Zusammenfassung

Seit 1962 ist die BauNVO mit ihren das BBauG ergänzenden Regelungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung das wichtigste Instrument der städtebaulichen Planungspraxis. Wandlungen in den städtebaulichen Aufgaben führten zu den Neufassungen von zeichnen. 1962 - Funktionentrennung und Maßbeschränkung, 1968 - beschränkte Nutzungsgliederung und -mischung sowie Verdichtung, 1977 weitere Nutzungsdifferenzierung und Immissionsschutz. Dem war 1976 die Neufassung des BBauG vorausgegangen, die neben der Erweiterung der städtebaulichen Zielsetzungen die BauNVO zu einer vorrangigen Beurteilungsgrundlage für die Zulässigkeit von Bauvorhaben erhob. hg

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Recht, Baunutzungsverordnung, Bundesbaugesetz, Geltungsbereich, Entwicklung

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 31(1978)Nr.15, S.537-544, Lit.

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Recht, Baunutzungsverordnung, Bundesbaugesetz, Geltungsbereich, Entwicklung

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