Völkerrechtliche und europarechtliche Aspekte der Luftreinhaltung.
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1985
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IRB: Z 1585
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Zusammenfassung
Das Völkerrecht hat lediglich allgemeine Grundsätze über den zwischenstaatlichen Umweltschutz entwickelt. Das trifft auch zu für die vertrags- und gewohnheitsrechtlichen Regelungen für die internationale Zusammenarbeit der Staaten bei der Luftreinhaltung. Der Grund liegt einmal in der komplexen Natur des Umweltproblems, zum anderen in der mangelnden Bereitschaft der Staaten, im sensitiven Bereich des Umweltschutzes etwas von ihrem Entscheidungsspielraum aufzugeben. Dennoch lassen sich aus den allgemeinen Verpflichtungen der Staaten Anforderungen an die nationale Luftreinhaltepolitik ableiten; diese Verpflichtungen könnten in viel weiterem Umfang nutzbar gemacht werden, als dies heute geschieht. (rh)
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Umwelt- und Planungsrecht 5(1985), Nr.11/12, S.403-411, Lit.