Zur Entwicklung des Arbeitsrechts zwischen Weimar, dem Dritten Reich und der Bundesrepublik. Kontinuität oder Diskontinuität.

Eul
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Eul

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Lohmar

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2002/1370

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Geschichte des 20. Jahrhunderts ist von durchgreifenden Systemwechseln gekennzeichnet, die beim Übergang von der Weimarer Republik zum Nationalsozialismus und vom Nationalsozialismus zur Bundesrepublik Deutschland eintraten. Alle drei politischen Systeme - Weimarer Republik, Nationalsozialismus und Bundesrepublik Deutschland - hatten eigene Vorstellungen vom Arbeitsrecht, die in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre zum Ausdruck kamen. In der Arbeit werden diese Arbeitsrechtssysteme charakterisiert und miteinander verglichen, um dabei Kontinuitäten bzw. Diskontinuitäten festzustellen. Darüber hinaus wird die Frage behandelt, inwiefern das Arbeitsrecht im jeweiligen politischen System als eigenständiges Rechtsgebiet mit gesonderten Regeln oder als Teil des Privatrechts verstanden wurde und wird. difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

224 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries