Die Samtgemeinde nach der Verwaltungs- und Gebietsreform in Niedersachsen.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 83/3456

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Samtgemeinde kann in Niedersachsen auf eine lange Tradition zurückblicken. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelte sie sich als politische Einheit, was als Folge der namentlich im Osnabrücker Raum anzutreffenden Form der Streusiedlung bezeichnet werden kann. Aus historischer Sicht stellt die Samtgemeinde eine Alternative zu der mehrere Ortschaften umfassenden Einheitsgemeinde dar. @ 71 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung beschreibt die Samtgemeinden als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie sind den Gemeinden insbesondere in ihrer tatsächlichen Stellung sehr weit angenähert, wenn sie auch nicht alle Wesensmerkmale in völliger Reinheit aufweisen. Die Gemeinden, die die Samtgemeinde bilden, werden im Unterschied zu dieser Ortsgemeinden genannt. Die Ortsgemeinden sind im Verhältnis zur Samtgemeinde nach außen wie auch in den inneren Beziehungen rechtlich völlig selbständig. ks/difu

Description

Keywords

Samtgemeinde, Verwaltungsreform, Gebietsreform, Einheitsgemeinde, Verfassungsmäßigkeit, Mitgliedsgemeinde, Gemeinde, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Göttingen:(1982), XXV, 287 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1982)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Samtgemeinde, Verwaltungsreform, Gebietsreform, Einheitsgemeinde, Verfassungsmäßigkeit, Mitgliedsgemeinde, Gemeinde, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries