Die Samtgemeinde nach der Verwaltungs- und Gebietsreform in Niedersachsen.
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SEBI: 83/3456
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Die Samtgemeinde kann in Niedersachsen auf eine lange Tradition zurückblicken. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelte sie sich als politische Einheit, was als Folge der namentlich im Osnabrücker Raum anzutreffenden Form der Streusiedlung bezeichnet werden kann. Aus historischer Sicht stellt die Samtgemeinde eine Alternative zu der mehrere Ortschaften umfassenden Einheitsgemeinde dar. @ 71 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung beschreibt die Samtgemeinden als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie sind den Gemeinden insbesondere in ihrer tatsächlichen Stellung sehr weit angenähert, wenn sie auch nicht alle Wesensmerkmale in völliger Reinheit aufweisen. Die Gemeinden, die die Samtgemeinde bilden, werden im Unterschied zu dieser Ortsgemeinden genannt. Die Ortsgemeinden sind im Verhältnis zur Samtgemeinde nach außen wie auch in den inneren Beziehungen rechtlich völlig selbständig. ks/difu
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Samtgemeinde, Verwaltungsreform, Gebietsreform, Einheitsgemeinde, Verfassungsmäßigkeit, Mitgliedsgemeinde, Gemeinde, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte
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Göttingen:(1982), XXV, 287 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1982)
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Samtgemeinde, Verwaltungsreform, Gebietsreform, Einheitsgemeinde, Verfassungsmäßigkeit, Mitgliedsgemeinde, Gemeinde, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte