Die holsteinischen Obersachwalter.
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1966
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SEBI: 79/3920
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Zusammenfassung
Die Arbeit befaßt sich mit einer auf Grund fortschreitender Differenzierung der staatlichen Organisation notwendig gewordenen besonderen Form der Stellvertretung des Landesherrn.Dem Herrscher stand als Hoheitsrecht auch die oberste Gerichtsgewalt zu, so daß der Fall eintreten konnte, daß der Herrscher zugleich Richter und Prozeßpartei war.Zur Vermeidung solcher Konflikte wurde eine Stellvertretung vor Gericht geschaffen hierzu wurden Staatsbeamte bestellt, zum Teil auf Dauer, wie der Obersachwalter.Das Obersachwalteramt war eine Behörde, die dazu bestellt war, die Funktion des Rechtsvertreters und -beirats der Herrscher, bzw. des Staates wahrzunehmen.Die Obersachwalter waren diejenigen Advokaten, welche die Landesherrschaft zu ihren Anwälten in fiskalischen Prozessen ernannte.Die Rechtsvertretung in Vermögenssachen aus fiskalischen Motiven umfaßte auch die Verfolgung von Prozessen im weitesten Sinne.Die Arbeit verfolgt die Geschichte des holsteinischen Obersachwalteramtes seit dem 17.Jahrhundert, untersucht seine Organisation, Aufgaben und schließlich die Reformbestrebungen bis zur Auflösung in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts.sw/difu
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Kiel: (1966), 122 S., Lit.