Bundesgesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung. Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen vom 11. Juli 1977. Ergänzungsband zur 10. Aufl. des Kommentars zum Grunderwerbsteuergesetz.
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SEBI: 77/101-Erg.Bd.
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Zusammenfassung
Der Grunderwerbsteuer unterliegt der Erwerb des Anspruchs auf Übereignung eines Grundstücks. Ist nicht zugleich das Grundstück zu übergeben, erhöht sich die Besteuerungsgrundlage. Befreit wird folglich der Erwerb des Rechts, nicht der Erwerb der Eigentumswohnung, sondern der Erwerb des Wohnungseigentums. Das Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus wird aber nicht vom Grundeigentum getragen, sondern von der Grundfläche. Bewohnt werden kann nicht das Eigentum, sondern nur die Wohnung, das Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus, und man kann sie auch nicht ,,ideell geteilt'' bewohnen. Im neuen Recht hat diese Frage breitere Bedeutung, weil die ,,Eigennutzung'' durch Angehörige auf den Ehegatten und die Verwandten in gerader Linie beschränkt worden ist. Die Kernproblematik liegt in der Berührung mit dem Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude und auf dem scheinbaren Zusammenhang mit den bewertungsgesetzlichen Definitionen des Ein- und Zweifamilienhauses. (rk/difu)
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Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Bundesgesetz, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Vergünstigung, Gesetzgebung, Bauordnungsrecht, Bodenrecht, Steuer
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München: Beck (1979), 218 S., Reg.
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Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Bundesgesetz, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Vergünstigung, Gesetzgebung, Bauordnungsrecht, Bodenrecht, Steuer