Verfassungsrechtliche Problematik der öffentlichen Vorschulerziehung

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SEBI: 76/3630

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Vorschulerziehung ist eine Materie, die für das Recht und insbesondere das Verfassungsrecht neu ist. Infolgedessen kann eine verfassungsrechtliche Beurteilung nur durch eine konkretisierende Auslegung der Normen gewonnen werden, die Maßstäbe für diesen Gesellschaftsbereich enthalten. Das sind die Art. 1, 2, 3, 6, 7, 12 und 20 des Grundgesetzes, deren Konkretisierung nur unter Berücksichtigung der Eigenart der Lebensverhältnisse erfolgen kann. Die Grundrechte bedürfen der ständigen Anpassung an die veränderte soziale Wirklichkeit. Unter diesem Gesichtspunkt beurteilt die Untersuchung die verfassungsrechtliche Problematik der Vorschulerziehung, indem sie die neuen wissenschaftlichen Aussagen über die Vorschulerziehung darstellt und bei der Normanwendung heranzieht.

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Vorschulerziehung, Grundrechtskonkretisierung, Erziehung, Bildungswesen, Schule, Verfassungsrecht, Recht, Soziologie, Psychologie

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Bonn: (1976), XXXXXVIII, 334 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1976)

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Vorschulerziehung, Grundrechtskonkretisierung, Erziehung, Bildungswesen, Schule, Verfassungsrecht, Recht, Soziologie, Psychologie

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