EG-Binnenmarkt. Architekten im europäischen Binnenmarkt.
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1989
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Zusammenfassung
Die EG-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge wird besonders kritisiert. Die Neuregelung birgt im wesentlichen 2 Gefahren: Zum einen droht die Leistung des Architekten "Bestandteil" eines einheitlichen Bauauftrages zu werden mit der Folge, daß größere Bauunternehmen mit hauseigenen Planungen an der Ausschreibung teilnehmen. Das ist nicht nur eine Gefahr für den Status des Architekten als Freiberufler. Zum anderen soll abweichend von der bisherigen Richtlinie die öffentliche Hand nur noch dann an das Ausschreibungsverfahren gebunden sein, wenn sie sich zuvor für eine Planung durch einen freien Architekten entschieden hat. Sie kann sich also der Ausschreibung dadurch entziehen, daß sie Planung und Entwurf des Bauauftrages in eigener Hand behält. Auf diese Weise wird der Staat verlockt, das ohnehin umfangreiche Angebot auf dem freien Markt der Architektenleistungen durch Verringerung der Nachfrage noch zu erweitern. (-y-)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Dt.Architektenbl.(Ausg.N1), 21(1989), Nr.4, S.HS67-HS68