Raumplanung, Fachplanung und kommunale Planung.

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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Tübingen

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ZLB: R 648/18

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DI
RE

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Abstract

Insbesondere bei Planfeststellungsentscheidungen, die zumeist im Bundesrecht angesiedelt sind (z.B. Verkehrswegeplanung, Planungen im Bereich des Luftverkehrs), sowie im Bereich der Bauleitplanung stellt sich folgende Frage: Welche Vorgaben dürfen in den (Landes-)Raumordnungsplänen für Fach- bzw. kommunale Planungen enthalten sein? Dabei ist der Umfang der Gebundenheit der jeweiligen Planungsträger an diese Vorgaben von hoher praktischer Bedeutung. Die Autorin zeigt, wie sich durch eine Orientierung an den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Bereich von Standortentscheidungen für infrastrukturelle Großvorhaben, der grundsätzliche Vorrang der Raumordnung begründen lässt, ohne dabei die Interessen der anderen Planungen außer Acht zu lassen. Lösungsansätze sind u.a. die strikte Trennung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung sowie die Unterscheidung zwischen raumordnungsrechtlichen und raumordnungsexternen Belangen.

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XXIV, 253 S.

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Schriften zum Infrastrukturrecht; 13