Zur Befragungstechnik bei Kindeswohlgefährdung. Anregungen für Jugendamtsmitarbeiter aus polizeilicher Sicht.

Bundesanzeiger
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Köln

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1861-6631

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SEBI: 4-Zs 526

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Abstract

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung. Neben den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendhilfepraxis, der Polizei, den Ärzten etc. sind es besonders die Fachkräfte in den Jugendämtern, speziell der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), auch Sozialpädagogischer Dienst genannt, die häufig mit Fällen von Kindeswohlgefährdung konfrontiert werden. Sie stehen tagtäglich im Rahmen ihrer Zuständigkeit vor schwerwiegenden Entscheidungen, die nicht nur für die betroffenen Kinder, sondern auch für die Familien eine enorme Tragweite haben. Nach einer fundierten Abschätzung des Gefährdungsrisikos und konkreten Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung müssen unter Wahrung der Bedürfnisse der Kinder geeignete Hilfen ausgewählt und den Eltern möglichst vertrauensvoll nahegebracht werden.

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ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

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Nr. 8

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S. 273-276

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