Nicht-rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse des öffentlichen Rechts zur Förderung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit.
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SEBI: CM 84
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DI
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Abstract
Auch im Bereich des öffentlichen Rechts finden sich nicht rechtsfähige Gebilde, wie etwa Behörden, recht häufig.Einem Ausschnitt aus diesem Bereich, den nicht-rechtsfähigen kommunalen Zusammenschlüssen des öffentlichen Rechts, widmet sich die Untersuchung.Das herausragende Unterscheidungsmerkmal ist die fehlende Rechtsfähigkeit, an die sich auch eine fehlende juristische Personifizierung anknüpft.Die kommunalen Zusammenschlüsse des öffentlichen Rechts sind zunächst von denen des Privatrechts zu unterscheiden.Die sich aus der fehlenden Rechtsfähigkeit ergebenden besonderen Probleme werden in bezug auf die Gebiete Verwaltungsrecht, Organisationsrecht, Dienstrecht, Gesellschaftsrecht, Vermögensrecht und Haftungsrecht erörtert.Die Aufgaben und Ziele der kommunalen Zusammenarbeit bestimmen die praktische Verwendbarkeit der behandelten kommunalen Zusammenschlüsse.Der Verfasser zeigt Möglichkeiten und Betätigungsfelder unter Darlegung von Vor- und Nachteilen auf. ks/difu
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Gemeindezusammenlegung, Gemeinschaftsarbeit, Rechtsfähigkeit, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation
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Münster:(1966), XVIII, 164 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1965)
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Gemeindezusammenlegung, Gemeinschaftsarbeit, Rechtsfähigkeit, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation