Sportanlagen im Außenbereich.

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ZZ

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

Im Unterschied zur erklärten Absicht des Gesetzgebers, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Genehmigung von Sportanlagen zu verbessern, entwickelt sich die neuere Rechtsprechung eher restriktiv. Im Außenbereich werden Sportanlagen nach den gleichen Zulässigkeitsmaßstäben wie Wochenendhäuser, Campingplätze oder Anlagen zur Freikörperkultur beurteilt. Im Vordergrund der Rechtsprechung steht der pejorative Gesichtspunkt der Befriedigung spezieller Erholungswünsche zu Lasten der dadurch ausgeschlossenen Allgemeinheit. Dies hat zur Konsequenz, daß Sportanlagen, soweit sie nicht nach § 34 BauGB zulässig sind, ausschließlich im Wege der Bauleitplanung verwirklicht werden können. Der pauschale Ansatz der Rechtsprechung erweist sich nicht nur angesichts der Vielfalt der Sportanlagen, sondern auch im Hinblick auf die von § 35 BauGB intendierte vorhabenorientierte Entscheidung der Privilegierungsfrage als zu undifferenziert. (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Sportanlage, Außenbereich, Rechtsprechungsdokumentation, Privilegiertes Vorhaben, Bewertungskriterium, Sportart, Rechtsentwicklung, Kritik, Recht, Planungsrecht

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 122(1991), Nr.20, S.609-615, Lit.

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Sportanlage, Außenbereich, Rechtsprechungsdokumentation, Privilegiertes Vorhaben, Bewertungskriterium, Sportart, Rechtsentwicklung, Kritik, Recht, Planungsrecht

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