Mittelstandsförderung in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzgebung der Länder.

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SEBI: 79/6633

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Nach Meinung des Autors ist aus wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gründen ein gesunder Mittelstand für die in der Bundesrepublik bestehende freie und soziale Marktwirtschaft unentbehrlich. So behandelt er in dieser Arbeit Geschichte, gesetzliche Grundlagen und Praxis der Mittelstandsförderung. Die Untersuchung beschränkt sich dabei auf den gewerblichen Teil, der sich aus Klein- und Mittelbetrieben von Handwerk, Industrie und Handel zusammensetzt, bezieht jedoch freie Berufe, deren Probleme im wesentlichen denen des gewerblichen Mittelstands ähnlich sind, insoweit ein, als sie in der Förderung dem gewerblichen Mittelstand gleichgestellt sind. Der Schwerpunkt der Mittelstandsförderung liegt beim Bund und bei den Ländern. Für Steuervergünstigungen und wettbewerbsrechtliche Vorschriften hat der Bund die Kompetenzen, ansonsten besteht für die anderen Maßnahmen ein Nebeneinander von Bundes- und Landesförderung. gf/difu

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Mittelstandsförderung, Finanzhilfe, Landesgesetzgebung, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Finanzplanung

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München: (1977), XVI, 121 S., Lit.

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Mittelstandsförderung, Finanzhilfe, Landesgesetzgebung, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Finanzplanung

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