Die extreme Haushaltsnotlage. Zum verfassungsrechtlichen Anspruch eines Bundeslandes auf Sanierungshilfen.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
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Abstract
Der Begriff der extremen Haushaltsnotlage wurde vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahre 1992 entwickelt. Er kennzeichnet eine Haushaltslage, in der das Verhältnis der Einnahmen zu den Kreditfinanzierungslasten erheblich ungünstiger ist als in den anderen Bundesländern. Das betroffene Land kann seine Aufgaben aus eigener Kraft nicht mehr erfüllen und seine Überschuldung nicht mehr ohne Hilfe von außen abbauen. In einem derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren beruft sich das Land Berlin auf eine solche Lage und erstrebt Sanierungshilfen vom Bund. Es erhebt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen angesichts der allgemein schlechten Verfassung der öffentlichen Finanzen ein solches Begehren noch erfolgreich sein kann. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 19
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S. 1204-1210