BayVGH, Urteil vom 5.8.2003 Az. 22 B 00.2918 (rechtskräftig). Anwendbarkeit des Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung im Wasserrecht.
Boorberg
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Boorberg
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
München
item.page.language
item.page.issn
0522-5337
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935
IRB: Z 935
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Amtliche Leitsätze: 1. Die Rechtmäßigkeit einer seit langem ausgeübten Gewässerbenutzung kann sich aus dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsatz der "unvordenklichen Verjährung" ergeben; Hierdurch begründete Rechtspositionen blieben von den in Bayern vor In-Kraft-Treten des WHG geltenden Wassergesetzen grundsätzlich unberührt. 2. Nach den früheren Landeswassergesetzen "aufrechterhaltene" Altrechte bestehen unter der Geltung des WHG nur fort, wenn ihnen eine öffentlich-rechtliche Überprüfung in wasserwirtschaftlicher Hinsicht zugrunde liegt. 3. Nicht zum Wasserbuch angemeldete Altrechte können als "bekannte Rechte" nur dann Bestand haben, wenn die zur Führung des Wasserbuchs zuständige Behörde bis zum Ablauf der Anmeldungsfrist auch von der gebotenen wasserwirtschaftlichen Überprüfung hinreichende Kenntnis erlangt hat. difu
Description
Keywords
Journal
Bayerische Verwaltungsblätter
item.page.issue
Nr. 3
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 82-84