BayVGH, Urteil vom 5.8.2003 Az. 22 B 00.2918 (rechtskräftig). Anwendbarkeit des Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung im Wasserrecht.

Boorberg
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2004

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Amtliche Leitsätze: 1. Die Rechtmäßigkeit einer seit langem ausgeübten Gewässerbenutzung kann sich aus dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsatz der "unvordenklichen Verjährung" ergeben; Hierdurch begründete Rechtspositionen blieben von den in Bayern vor In-Kraft-Treten des WHG geltenden Wassergesetzen grundsätzlich unberührt. 2. Nach den früheren Landeswassergesetzen "aufrechterhaltene" Altrechte bestehen unter der Geltung des WHG nur fort, wenn ihnen eine öffentlich-rechtliche Überprüfung in wasserwirtschaftlicher Hinsicht zugrunde liegt. 3. Nicht zum Wasserbuch angemeldete Altrechte können als "bekannte Rechte" nur dann Bestand haben, wenn die zur Führung des Wasserbuchs zuständige Behörde bis zum Ablauf der Anmeldungsfrist auch von der gebotenen wasserwirtschaftlichen Überprüfung hinreichende Kenntnis erlangt hat. difu

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 82-84

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen