Moderner Brandschutz in unterirdischen Haltestellen. Dargestellt an praktischen Ausführungsbeispielen der Nord-Süd Stadtbahn Köln und der Kombilösung Karlsruhe.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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0340-4536
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ZLB: Kws 335 ZB 6808
BBR: Z 545
BBR: Z 545
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Abstract
Die Belange des Brandschutzes in U- und Stadtbahn-Tunnelanlagen werden grundlegend in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) festgelegt. Die Betriebsanlagen sind danach grundlegend so zu gestalten, dass die Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch vorbeugende Maßnahmen soweit wie möglich vermieden und im Brandfall eine Rettung von Personen sowie eine Brandbekämpfung ermöglicht werden. Der Nachweis, dass Personen in einer unterirdischen Haltestelle diese sicher und rechtzeitig verlassen können, erfolgt heute normalerweise mit mathematisch-numerischen Computersimulationen, mit denen unter Berücksichtigung der Bauwerksgeometrie die Verrauchungszeit für das Szenario eines Fahrzeugbrands (Bemessungsbrand) ermittelt wird. Wenn die Bemessungszeit länger ist als die Verrauchungszeit ist, muss entschieden werden, welche baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, um die Verrauchungszeit zu verlängern. In dem Beitrag werden exemplarisch verschiedene bauliche und anlagentechnische Schutzmaßnahmen vorgestellt: Brandschutzverglasung; Mobile Rauchschürzen; Entrauchung; Wand- und Deckenbekleidung; Detektion und Alarmierung; Bodenleitsystem; Aufzüge mit Evakuierungspendelbetrieb; Streckentunnel; Löschwasserentnahmestellen; Kabeltröge; Beleuchtung und Stromversorgung; Transporthilfe; Fluchtwegbeschilderung. Als Planungsbeispiele werden die Brandschutzplanungen beim Neubau der Nord-Süd Stadtbahn Köln sowie des Stadtbahntunnels in Karlsruhe genannt. Hier wurden bereits in einem frühen Stadium der Planungen für die beiden Neubaustrecken umfangreiche Brandschutzmaßnahmen beschlossen, die teilweise über den damaligen Stand (Anfang der 2000er Jahre) der Regelwerke hinausgingen.
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Verkehr und Technik
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Nr. 2
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S. 43-49