Flächennutzungsplan und vorhabenbezogener Bebauungsplan.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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RE
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Abstract
Für den im Flächennutzungsplan einer Kreisstadt ausgewiesenen Altstadtberich war u.a. eine Gemeinbedarfsfläche enthalten, auf der eine bestehende Schule stand. In einem später aufgestellten Vorhaben- und Erschließungsplan und dem auf seiner Grundlage beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan war auf dieser Fläche ein Kerngebiet vorgesehen, weil die Schule verlegt und das alte Schulgebäude abgebrochen worden war. Im Anfechtungsverfahren gegen ein Bauvorhaben - insbesondere wegen dessen Höhe - im Gebiet des Vorhaben- und Erschließungsplans war u.a. geltend gemacht worden, der Plan sei ungültig, weil er nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sei. In seiner Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die in dem Verfahren ergangene verwaltungsgerichtliche Entscheidung teilte der VGH Baden-Württemberg diese Auffassung nicht. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4.5.1999 - 8 S 1024/99 - (bisher nicht veröffentlicht). difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 2
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S. 42-44/Rdnr.25