Örtliche Energieversorgung nach nationalem und europäischem Recht. Unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 94/4236
BBR: B 12 721
BBR: B 12 721
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Auch im Energiesektor strebt die Kommission der EG die Errichtung eines gemeinsamen Binnenmarktes an. Die Kommunen fürchten darum, daß in diesem Bereich ihr politischer Handlungsspielraum beschnitten wird. Die Zulässigkeit des einfachen Wegenutzungsrechts, des kommunalen Querverbundes, der Vereinbarung einer Konzessionsabgabe, der freien Entscheidung des Verteilerunternehmens über die Lieferantenauswahl, der konzessionsrechtlichen Verpflichtung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens zur Gestattung von Durchleitungen sowie des vertraglichen Verbots, Durchleitungen vorzunehmen, ist nach EG-Recht genauso zu beurteilen wie nach dem nationalen deutschenRecht. Im Übrigen wird der kommunale Handlungsspielraum durch das EG- Recht teilweise eingeengt (z. B. Bildung und Beauftragung kommunaler Eigenbetriebe), teilweise aber auch ausgeweitet (z. B. Zugang zum Übertragungsnetz). lil/difu
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375 S.
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Frankfurter Schriften zum Umweltrecht; 6