Das Aufenthaltsrecht der Ausländer.

Bordewin, Arno
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1962

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Zusammenfassung

Bei der Betrachtung des Aufenthalts von Ausländern in Deutschland unter rechtlichen Gesichtspunkten stand lange Zeit die Feststellung im Vordergrund, daß es ein Recht auf Aufenthalt nicht gebe.Die Flüchlingsströme im Gefolge des zweiten Weltkrieges, der Schutz des Asylrechts in Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und die Einheitsbestrebungen der europäischen Völker beeinflußten das Fremdenrecht grundlegend.Der Verfasser untersucht, inwieweit diese Einflüsse zu einer aufenthaltsrechtlichen Privilegierung der jeweils erfaßten Personenkreise geführt haben.Der gesetzgeberische Trend, die Ab- und Ausweisung von Ausländern rechtssatzmäßig und abschließend zu regeln, und die Eröffnung des Rechtsweges durch die verwaltungsrichtliche Generalklausel veränderten auch die Rechtsstellung der nichtprivilegierten Ausländer, was in dem zweiten Hauptteil der Arbeit Berücksichtigung findet.Hinzuweisen ist darauf, daß die behandelten Fragen mit dem Ausländergesetz vom 28.4.1965 und einer Fülle weiterer Regelungen konfrontiert worden sind, was der Verfasser nicht berücksichtigen konnte. ks/difu

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Köln:(1962), XX, 187 S., Lit.(phil.Diss.; Köln 1962)

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