Der Hauptverwaltungsbeamte im niedersächsischen Landkreis. Rechtsstellung und Kompetenzen nach altem und neuem Recht.

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Baden-Baden

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ZLB: 98/2259

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Abstract

Zunächst beschäftigt sich die Arbeit mit dem Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises seit ca. 1700 in Preußen und im Gebiet des heutigen Niedersachsens. Neben dem Landrat ist der Beamte u.a. externer Mittler zwischen Vertretungskörperschaft und der Bürgerschaft, und er hat gegenüber den übrigen Kommunalbeamten eine hervorgehobene Stellung. Das Kommunalreformgesetz vom 1.4.96, hat weitreichende Eingriffe in die Struktur der Kommunalverfassung vorgenommen. U.a. sind die Direktwahl des Hauptverwaltungsbeamten und weitergehende Rechte der Mitglieder der Volksvertretungen geändert worden. Aus diesem Grund stellt der Autor die Rechtsstellung und Kompetenzen des Beamten des niedersächsischen Landreises am Beispiel des Oberkreisdirektors dar. kirs/difu

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213 S.

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Kommunalrecht - Kommunalverwaltung; 27