Landesplanerische Standortplanung und Planfeststellung - unter besonderer Berücksichtigung der Planung von Verkehrsflughäfen.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61

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Abstract

Die Landesplanung kann auch parzellenscharf die Standorte für Infrastrukturvorhaben wie einen Flughafen als Ziel der Raumordnung festlegen. Damit entstehen Abgrenzungsprobleme zur Fachplanung, die sich nicht nur durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, sondern vor allem auch durch neue europarechtlich begründete Anforderungen an das Verfahren der Aufstellung der Raumordnungspläne ergeben. Vor allem Letzteres schwächt die Begrenzung der Raumordnung auf die Überörtlichkeit und Überfachlichkeit und führt zunehmend zu einer Überschneidung der Kompetenzbereiche von Raumordnung und Fachplanung. Raumordnung und Fachplanung nähern sich damit einem System gestufter Anlagenzulassung, das durch klare Abschichtungsregelungen z.B. bei der Alternativenprüfung an Effizienz gewinnen kann.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 3

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S. 137-147

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