Müll umweltgerecht und sicher entsorgen! Die Bedeutung der Deponierichtlinie für die europäische Abfallpolitik

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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RE

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Abstract

Die Deponierichtlinie 1999/31/EG, die am 16. Juli 1999 in Kraft getreten ist, setzt den europäischen Rechtsrahmen für die Deponierung von Abfällen der Kategorien gefährliche Abfälle, nicht gefährliche Abfälle und inerte Abfälle. Sie schreibt verbindlich die Beachtung einheitlicher Standards zur Deponierung von Abfällen sowie ein System zur Lizenzierung von Deponien vor. Leitgedanke ist die Deponierung von Abfällen unter Beachtung des Vorsorgeprinzips als nachhaltige und ökologisch verantwortbare Abfallbeseitigung. Die dritte Begründungserwägung der Deponierichtlinie lässt erkennen, dass die Deponierung von Abfällen nur als letzter Ausweg in Frage kommt, nachdem alle Möglichkeiten der Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Abfallverwertung sowie der Verwendung rückgewonnener Materialien und Energie ausgeschöpft worden sind. In dem Beitrag wird über den Stand der Umsetzung der Deponierichtlinie in den EU-Mitgliedstaaten berichtet. Außerdem werden Probleme bei der Deponierung von Abfällen sowie Schwierigkeiten bei der Müllabfuhr thematisiert. difu

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 5

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S. 166-169

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