Das Recht des service public in Frankreich
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1969
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ZZ
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SEBI: 76/2977
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Zusammenfassung
Das französische Recht des ,,service public'' ist ein Teil des öffentlichen Rechts, entspricht jedoch nicht dem Begriff des öffentlichen Dienstes, wie er im deutschen Recht als Sonderrecht der Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeiter verwendet wird. Im Rahmen der Rechtsangleichung innerhalb der EG ist eine Klärung der französischen Rechtsauffassung, die das europäische Gemeinschaftsrecht wesentlich beeinflußt, von erheblicher Bedeutung für die deutsche Rechtswissenschaft und eine unabdingbare Voraussetzung für eine Harmonisierung der Rechtsordnungen. Das Recht des service public entspricht annähernd dem deutschen Recht der Leistungsverwaltung bzw. der Daseinsvorsorge. Die Studie versucht einen Überblick über das Recht des service public, den Stand und die Tendenzen der Entwicklung zu vermitteln und die schwierige Aufgabe zu lösen, dieses Rechtsgebiet zu systematisieren. Primäre Bedeutung erlangt hierbei die Beurteilung des Handelns der Leistungsverwaltung nach seiner Rechtsnatur, d. h. die Unterscheidung zwischen öffentlich- und privatrechtlichem Verwaltungshandeln.
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Würzburg: Gugel (1969), IV, 123 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1969)