Sozialpflichtigkeit der Gemeinnützigen. Die Entlastungswirkungen der Gemeinnützigen sind unersetzbar. Gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Fortschritt.
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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66
BBR: Z 492
IRB: M 66
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Zusammenfassung
Die staatliche Wohnungspolitik steht vor der Frage, wie eine privatwirtschaftlich strukturierte Alternative zu einer unmittelbaren staatlichen Einflussnahme im Wohnungsbau entwickelt werden kann, die auch eine stabile Absicherung der leistungsschwachen Bevölkerungsgruppen enthält. Die Sozialpflichtigkeit des Vermögens der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen kann hier als sozialer Regulator wirken. Der Wohnungsgemeinnützigkeit kommt eine zentrale Ordnungs- und Verteilungsfunktion im Raum zwischen Markt und Staat zu. hg
Beschreibung
Schlagwörter
Politik, Wohnungsbau, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbaupolitik, Wohnungsbauunternehmen, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsversorgung, Sozialpolitik, Gemeinnützigkeit
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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1983)Nr.7, S.1-2
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Politik, Wohnungsbau, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbaupolitik, Wohnungsbauunternehmen, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsversorgung, Sozialpolitik, Gemeinnützigkeit