Die Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers. Zur Kontrolldichte verordnungsgeberischer Entscheidungen.

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SEBI: 89/2936

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Zusammenfassung

Eine Rechtsverordnung ist eine von einem Exekutivorgan erlassene Verordnung, die objektives Recht schafft, somit also Gesetzeswirkung hat. Der Verfasser stellt Art und Umfang der gestaltungspolitischen Freiräume der normsetzenden Exekutive im Rahmen des Art. 80 GG vor. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit ist die Frage der Reichweite des richterlichen Kontrollzugriffs auf die Verordnung. Gegenstand gerichtlicher Kontrolle der Verordnungsgebung ist lediglich die Verordnung selbst, nicht jedoch Motive oder Begründungen. Eine Fehlertypologie der Verordnungsgebung hinsichtlich der Ermächtigungsnormen und der Verodnungsbefugnisse rundet die Arbeit ab. alk/difu

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Rechtsverordnung, Rechtsprechung, Rechtssetzung, Gewaltenteilung, Kompetenz, Fehler, Typologie, Gestaltungsfreiheit, Gerichtskontrolle, Kontrolldichte, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Berlin: Duncker und Humblot (1989), 227 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1988)

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Rechtsverordnung, Rechtsprechung, Rechtssetzung, Gewaltenteilung, Kompetenz, Fehler, Typologie, Gestaltungsfreiheit, Gerichtskontrolle, Kontrolldichte, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Schriften zum öffentlichen Recht; 554