Kosten-Nutzen-Abwägung im Kontext der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Methodik zur Begründung von Ausnahmen aufgrund unverhältnismäßiger Kosten.

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Berlin

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ZLB: Kws 256/65

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Abstract

Das Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement (IIRM) der Universität Leipzig verfolgt einen integrativen Ansatz, der die ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Ressourcenmanagements in allen relevanten Bereichen (Energie/Wasser/Fläche/Abfall) gleichermaßen adressiert. Die am IIRM durchgeführte Forschung ist anwendungsorientiert und darauf ausgerichtet, umweltpolitischen und energiewirtschaftlichen Entscheidungsträgern auf betrieblicher, kommunaler, nationaler und globaler Ebene eine wissenschaftsbasierte Beratung bei der Lösung zukünftiger Infrastrukturprobleme anbieten zu können. Die Notwendigkeit eines effizienten Mitteleinsatzes im Umsetzungsprozess der EG-Wasserrahmenrichtlinie wird in Artikel 4 anerkannt, der unverhältnismäßig hohe Kosten der erforderlichen Maßnahmen als eine mögliche Begründung für das Nichterreichen des guten Zustands anführt. Vor diesem Hintergrund wird ein praktikables Verfahren zur Durchführung einer qualitativen Kosten-Nutzen-Abwägung vorgestellt, mit dem die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten mit vergleichsweise geringem Aufwand geprüft werden kann.

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VI, 54 S., Anh.

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Studien zu Infrastruktur und Ressourcenmanagement; 2