Berücksichtigungsgebot des Art. 107 Abs. 2 Satz 1 GG alter und neuer Fassung. Zur Argumentationslinie des sogenannten Autonomieabschlags.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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Abstract
Unlängst einigten sich Bund und Länder auf die Reform ihrer Finanzbeziehungen. Kernpunkt der Änderung des Ausgleichs zwischen den Ländern ist die Abkehr vom zweischichtigen System aus Umsatzsteuervorwegausgleich und Länderfinanzausgleich hin zum einschichtigen Finanzkraftausgleich. Dieser hält z.T. an den Maßstäben des Länderfinanzausgleichs fest und führt seine Kritikpunkte fort. Zu diesen gehört die nur anteilige Berücksichtigung kommunaler Finanzen bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit der Länder. Der Beitrag zeigt die Funktion des Berücksichtigungsgebots im Ausgleich auf, stellt die finanzpolitische Bedeutung des Berücksichtigungsumfangs heraus und würdigt eine in jüngerer Zeit entwickelte Argumentationslinie zur Legitimation der anteiligen Einbeziehung kritisch.
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Die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 16
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S. 647-654