Das Bundesverfassungsgericht und die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst.

Demuth, Michael
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2004

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DE

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Kiel

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ZLB: 2005/185

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DI
RE

Abstract

Am 24. Mai 1995 hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetzes entschieden. Dieses Gesetz stellte den gesetzgeberischen Versuch dar, den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine möglichst weitreichende Mitbestimmung zu gewähren. Es war Gegenstand heftiger politischer und juristischer Auseinandersetzungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte nunmehr in seinem Urteil nach 1959, als das Bremische Personalvertretungsgesetz auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand stand, zum zweiten Mal die Gelegenheit, zum zulässigen Umfang der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Stellung zu nehmen. Der verfassungsrechtliche Maßstab für die Grenzen der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ist das Demokratieprinzip. Aus diesem folgert das Bundesverfassungsgericht genaue Vorgaben für den Gesetzgeber, auf welche Gegenstände sich die Mitbestimmung erstrecken und wie weit sie dabei reichen darf. Die Arbeit unternimmt eine Analyse der Aussagen des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die aus dem Demokratieprinzip fließenden Grenzen für die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es sich dabei in erster Linie um ein Kollisionsproblem mit entgegenstehenden Verfassungsrechtsgütern handelt. Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vorgeht, um eine Kollision mit dem Demokratieprinzip aufzulösen. Die praktischen Auswirkungen der Entscheidung werden am Beispiel des Bremischen Personalvertretungsgesetzes untersucht. Dieses war Gegenstand der ersten Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu diesem Thema. Schließlich macht der Autor einen Vorschlag für ein Personalvertretungsgesetz, welches, unter Beachtung der Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht eine möglichst weitreichende Personalratsbeteiligung gewährleistet. difu

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XIII, 134 S.

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Arbeitspapier; 67

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