Neufassung der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer.

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SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866

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Zusammenfassung

Der Autor hatte die 1. Durchführungsverordnung und das Änderungsgesetz zu § 34 c GewO bereits unter der Titelüberschrift "Verbesserter Verbraucherschutz durch erweiterte Verpflichtungen der Grundstücks- und Darlehensmakler, der Anlagenvermittler sowie der Bauherren und Baubetreuer bei der Gewerbeausübung'' im November 1974 erläutert (BlGBW 1974, 211 ff.). Der Beitrag greift dieses Thema abermals auf, nachdem die Berufsausübung vorbezeichneter Gewerbetreibenden erneut geregelt worden ist Die seit 1.9.1974 geltende "1. DVO'' zu § 34 c GewO ist durch die am 17. Mai 1975 verkündete "Makler- und Bauträgerverordnung'' ersetzt worden.

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Makler

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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 25 (1976), 8, S. 141 - 146, Lit.

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Makler

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