Zulässigkeit von Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen in der Ertragsteuerbilanz unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen zur Altlastensanierung.
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DE
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Gießen
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ZLB: 97/3586
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DI
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Abstract
Im Jahre 1992 betrug der Anteil an den Gesamtinvestitionen des produzierenden Gewerbes für den Umweltschutz durchschnittlich 5,6 %; den höchsten Anteil erreichten die Investitionen in der chemischen Industrie mit 13,8 %. Beispielsweise in einem Kernkraftwerk müssen noch deutlich höhere Rücklagen gebildet werden, um die Entsorgung finanzieren zu können. Soweit die Risikovorsorge nicht durch Rücklagenbildung, sondern durch den Ansatz von Rückstellungen - also die zeitliche Vorverlagerung von Aufwand - bewirkt werden soll, erfolgt sie zu Lasten des Gewinns und kann damit unmittelbar steuerliche Auswirkungen haben. In Betracht kommen vornehmlich Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, möglich sind auch Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung oder Abraumbeseitigung. Die Anforderungen des Einkommensteuerrechts an ein berücksichtigungsfähiges Risiko werden hier untersucht. Notwendig ist die konkrete Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme, sei es durch die besondere Disposition des Objekts oder durch die Eintragung in ein Altlastenkataster. lil/difu
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ca. 190 S.