Verfassungsrechtliche Prüfung der Einschränkung des Gemeingebrauchs durch die neuen Straßen- und Wegegesetze der Länder.
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SEBI: 70/521
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Zusammenfassung
Die Angleichung der landesrechtlichen Regelungen des Gemeingebrauchs und der Sondernutzung an das Bundesfernstraßengesetz von 1953 ist auf heftige Kritik gestoßen, weil damit eine Einschränkung des Gemeingebrauchs verbunden sei. Im Vordergrund der Studie steht daher die Frage nach dem verfassungsrechtlichen Ursprung des Rechts auf Ausübung des Gemeingebrauchs und nach dessen Enteignungsfähigkeit. In Anlehnung an die vorgebrachte Kritik zu den Länderregelungen befaßt sich die Untersuchung zunächst mit Inhalt und Umfang des Gemeingebrauchs und der Sondernutzung nach geltendem Recht. Danach wendet sich die Arbeit dem Rechtszustand vor dem Inkrafttreten der Straßen- und Wegegesetze der Länder zu, um durch Gegenüberstellung und Vergleich festzustellen, ob der Gemeingebrauch eingeschränkt worden ist. Schließlich widmet sich der dritte Teil verfassungsrechtlichen Fragen. Daneben ergibt sich auch eine Prüfung der Abgrenzung zwischen Wege- und Verkehrsrecht und der entsprechenden Gesetzgebungskompetenzen.
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Gemeingebrauch, Sondernutzung, Verkehrsweg, Wegerecht, Verkehr, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Göttingen, Funke (1969) XXIV, 181 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Hamburg 1969)
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Gemeingebrauch, Sondernutzung, Verkehrsweg, Wegerecht, Verkehr, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung