Die Einwirkung sekundären EWG-Rechts auf die gemeindliche Selbstverwaltung nach Art. 28 II 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

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Göttingen

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ZLB: 93/2830

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DI

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Steht die kommunale Selbstverwaltung der Verwirklichung der europäischen Gemeinschaftsordnung entgegen, fördert sie diese oder ist sie diesbezüglich neutral? Inwieweit wird die Beantwortung dieser Frage von der Interpretation des Art. 28 Abs. 2 GG beeinflußt? Folgt im Falle einer hemmenden Wirkung eine aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht oder dem deutschen Recht herleitbare Verpflichtung, die kommunale Selbstverwaltung abzuschaffen? Diese Fragen beantwortet die Arbeit, indem sie aufzeigt, wie eine Verknüpfung des EWG-Rechts mit dem Art. 28 GG niedergelegten Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung vorstellbar ist. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf das sekundäre EWG-Recht, also das durch die Organe der EWG geschaffene und zum Teil auch als "Folgerecht" bezeichnete Recht. Das Ergebnis ist, daß Art. 28 Abs. 2 GG die gemeindliche Selbstverwaltung dort nicht mehr schützen kann, wo das EWG- Recht detaillierte Regelungen trifft. lil/difu

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XL, 248 S.

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