Vergabe von Leistungen im Rahmen eines bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans.

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Heidelberg

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160

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Abstract

Nach Beendigung des aktiven Abbaus muss das Bergbauunternehmen einen Abschlussbetriebsplan aufstellen. Angesichts der Beendigung des Steinkohlenbergbaus im Dezember 2018 und des absehbaren Endes auch des Braunkohlenabbaus stellt sich die Frage, ob die Leistungen zur Durchführung eines Abschlussbetriebsplans wie etwa die Wiederherstellung der Oberfläche sowie die Sanierung von Bergbau-Altlasten dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen.

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Natur und Recht : Zeitschrift für das gesamte Recht zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umwelt

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Nr. 3

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S. 168-170

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