Der Ersatz der Sicherungskosten im Bergrecht
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SEBI: 77/729
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Zusammenfassung
Die Studie hat zum Ziel, Rechtsgrund und Umfang des bergrechtlichen Anspruchs auf Sicherungskostenersatz des Grundeigentümers zu untersuchen. Unter Sicherungskosten versteht man die Kosten, die ein Grundeigentümer für vorbeugende Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung drohender bergbaulicher Einwirkungen aufbringen muß. Ausgangspunkt der Untersuchung bilden drei verschiedene Entwürfe für eine gesetzliche Regelung des Sicherungskostenersatzes, die inhaltlich weit auseinandergehen. Im Ergebnis stellt der Verfasser fest, daß sich weder nachbarrechtliche noch zivilrechtliche Unterlassungs- bzw. Beseitigungsansprüche ergeben. Die vorgesehene Regelung der PPAR. 155, 156 des Referentenentwurfs eines Bundesberggesetzes von 1973 widerspricht dem verfassungsrechtlichen Differenzierungsgebot sowie dem tragenden Grundsatz des Umweltrechts, d.h. sie stellt einen Verstoß gegen das Gleichheits- und Verursacherprinzip dar und ist daher nichtig.
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Schadenersatzrecht, Bergrecht, Bergbau, Bodenrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Wirtschaft
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Heidelberg: (1976), V, 181 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Heidelberg 1976)
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Schadenersatzrecht, Bergrecht, Bergbau, Bodenrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Wirtschaft