Planning and regional devolution - the Italian case.

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BBR: Z 2319

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Zusammenfassung

Verf. geben einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Regional-, Stadt- und Landesplanung ab 1942, über die mit dem Gesetz no. 1950 geschaffene dreistufige Hierarchie von Plänen mit einem hochgradig zentralisierten Instanzen- und Entscheidungszug. 1970 fanden die ersten Wahlen für Regionalräte statt, 1972 erhielten diese Gesetzgebungsbefugnisse einschließlich solcher für die Stadt-und Landesplanung. 1977 wurde durch Präsidialdekret (no. 616/77) der Umfang der Übertragung der Befugnisse an die Regionen auf den GebietenVerwaltungsorganisation, soziale Dienstleistungen, wirtschaftliche Entwicklung, Stadt- und Landesplanung geregelt. Obwohl die Grundzüge der bisherigen Planungsprozesse erhalten blieben, sollen durch die Neuregelungen die wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen innerhalb der Regionen besser als bisher eingesetzt werden können. Dabei werden den neugeschaffenen Teilregionen als Bindeglied zwischen Regionen und Gemeinden die Erstellung von Leitplänen für die Verteilung von Bevölkerung und Arbeitsplätzen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Umweltschutz usw. aufgegeben. Wenn auch durch neue Gesetze die Befugnisse der letzteren erheblich erweitert wurden, so kann noch kein Urteil über das Funktionieren dieser Reformen gegeben werden.

Beschreibung

Schlagwörter

Raumordnung, Regionalplanung, Raumordnungsrecht

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In: Planner, London 64 (1978), Nr. 2, S. 38-40, Kt.; Abb.; Lit.

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Raumordnung, Regionalplanung, Raumordnungsrecht

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