Weiterentwicklung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Plebiszit.
Boorberg
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Datum
2005
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935
IRB: Z 935
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Rechtsprechung zum "Tabuverbot" ist m Bewegung geraten: Während das BverfG (als Landesverfassungsgericht) und nach ihm der ThürVerfGH noch dem BremStGH und ausdrücklich dem BayerVerfGH (der Begriff "Staatshaushalt" sei extensiv als "Gesamtheit der Einnahmen und Ausgaben des Staates" aufzufassen) gefolgt sind, macht das VerfG Brandenburg schon vielfach Bedenken gegen die Argumentation der Vorgerichte geltend. Nun weicht der SächsVerfGH in Ergebnis und Begründung von den Vorgerichten ab. Der Rechtsprechung des BremStGH und des BayerVerfGH zur Notwendigkeit eines Zustimmungsquorums beim Volksentscheid (unabhängig von der Höhe der Beteiligung) und eines erhöhten Bestandsschutzes der Verfassung hat sich der ThürVerfGH angeschlossen. Offen sind weiterhin Fragen zur Inkraftsetzung eines Plebiszitgesetzes, zur Wertung des Volksbegehrens als Werkzeug der Opposition, zur Annahme eines "Funktionswandels" des Begriffs "Budgetrecht", zur Ausschaltung des Parlaments durch die voraufgehende gerichtliche Unzulässigerklärung eines Volksbegehrens. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 11
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 321-332